Jagdgegner bekommt hohe Ordnungsstrafe aufgebrummt

Andreas S. aus Heiminghausen, ein in der Umgebung bekannter Jagdgegner, musste sich wieder einmal vor Gericht verantworten. Amtsgerichtsdirektorin Helga Arens musste darüber entscheiden, ob abermals der Jagdpächter des Reviers Geiecke in Heiminghausen in der Ausübung der Jagd gestört worden war.

Durch ein rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Meschede (Anm. AG Schmallenberg) im Januar war Schneider auferlegt worden bei Androhung eines Ordnungsgeldes Störungen des Jagdbetriebes zu unterlassen.

Wie Pächter und Zeuge berichteten, befährt der Beschuldigte laut singend und pfeifend in seinem Rollstuhl Waldwege, um jagdbare Tiere zu vertreiben. So auch wieder Anfang Mai. Wohl wissend, dass die Jagdausübungsberechtigten auf den "Bock" ansaßen. Mehrmals rief er laut: "Hände weg von Tieren". Durch den verursachten Lärm werden die Tiere vergrämt und treten erst später, wenn kein Büchsenlicht mehr herrscht, aus. Auf die Frage von Richterin Arens, warum der Beklagte immer abends in den Wald fahre, bekam sie als Antwort "das ergebe sich eben so". Natürlich widersprach Schneider den Bekundungen des Klägers und des Zeugen. Allerdings hatte in der Vergangenheit schon die Polizei ihm die Trillerpfeife abgenommen, die er im Walde benutzte. Er vertrete das Recht der Tiere, verkündete der Tierschützer gegenüber der Richterin.

Diese belehrte ihn, dass er dies jederzeit könne, aber mit legalen Mitteln. Das Gericht sah keine andere Möglichkeit den Jagdstörer von seinem Tun für die Zukunft abzuhalten, als ihm ein deftiges Ordnungsgeld aufzubrummen. 10000 Mark muss er zahlen. Kann er dies nicht, ersatzweise für 500 Mark pro Tag Ordnungshaft.

Schon vor Sitzungsbeginn tauschte ein Sympathisant Schneiders, der im Gerichtssaal anwesend war, mit den anwesenden Jägern "Nettigkeiten" aus. Auch nach Schluss der Sitzung kam es vor dem Gerichtsgebäude noch zu einer Konfrontation. Der Sympathisant fotografierte die Jäger, als sie das Gerichtsgebäude verließen. Ein anwesender Anwalt wies ihn allerdings auf das "Recht am eigenen Bild" hin.

Bei Nichtbeachtung, so der Anwalt, könne es sehr teuer werden. (Sauerlandkurier, 3. Juni 2001)

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